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   SG Augsburg, 14.11.2005 - S 10 KR 410/04   

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SG Augsburg, 14.11.2005 - S 10 KR 410/04 (https://dejure.org/2005,31138)
SG Augsburg, Entscheidung vom 14.11.2005 - S 10 KR 410/04 (https://dejure.org/2005,31138)
SG Augsburg, Entscheidung vom 14. November 2005 - S 10 KR 410/04 (https://dejure.org/2005,31138)
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  • BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 16/99 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Elektrorollstuhl - Shoprider -

    Auszug aus SG Augsburg, 14.11.2005 - S 10 KR 410/04
    Insoweit hat das BSG mit Urteil vom 03.11.1999 - B 3 KR 16/99 R ebenfalls grundlegend ausgeführt: ... Der Anspruch der (dortigen) Klägerin auf Versorgung mit einem Elektromobil ergibt sich allerdings nicht bereits aus der vertragsärztlichen Verordnung vom 25.11.1998.

    Denn in Übereinstimmung mit dem Urteil des BSG vom 03.11.1999 - B 3 KR 16/99 R ist grundsätzlich eine Genehmigung durch die gesetzliche Krankenkasse vorab einzuholen.

  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 35/04 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - gezielte Bewegungsübungen als

    Auszug aus SG Augsburg, 14.11.2005 - S 10 KR 410/04
    Weiterhin hat sich das BSG mit Urteil vom 17.03.2005 - B 3 KR 35/04 R zur Gewährung von häuslicher Krankenpflege wie folgt geäußert: Gezielte Bewegungsübungen, die den Folgen bestimmter Erkrankungen und nicht nur den Folgen der Bettlägerigkeit entgegenwirken sollen, sind als Maßnahmen der Behandlungspflege im Rahmen der häuslichen Krankenpflege von den Krankenkassen zu gewähren.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.01.2004 - L 4 KR 1/01

    Krankenversicherung - Abgabe von Hilfsmitteln durch Leistungserbringer -

    Auszug aus SG Augsburg, 14.11.2005 - S 10 KR 410/04
    Soweit die Beklagte in der mündlichen Verhandlung vom 14.11.2005 auf die Urteile des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 29.01.2004 - L 4 KR 1/01 und des Sozialgerichts München vom 17.11.2004 - S 19 KR 1087/03 verweist, überzeugt dies im Ergebnis nicht.
  • SG Braunschweig, 21.04.2004 - S 6 KR 130/01

    Übernahme der Kosten (Miete) einer motorischen Schultergelenkbewegungsschiene;

    Auszug aus SG Augsburg, 14.11.2005 - S 10 KR 410/04
    - Im Übrigen sind die wenn auch mit teilweise anderer Begründung klagestattgebenden Urteile des Sozialgerichts Braunschweig vom 21.04.2004 - S 6 KR 130/01 und des Sozialgerichts Augsburg vom 11.08.2005 - S 10 KR 119/04 in ähnlich gelagerten Fallkonstellationen betreffend motorbetriebenen Schulter- und Kniebewegungsschienen rechtskräftig (dort sind mangels vertraglicher Vereinbarungen im Sinne von § 127 SGB V die jeweils betroffenen Patientinnen als Klägerinnen aufgetreten).
  • SG München, 17.11.2004 - S 19 KR 1087/03

    Leihweise Überlassung einer Kniebewegungsschiene durch die Krankenkasse

    Auszug aus SG Augsburg, 14.11.2005 - S 10 KR 410/04
    Soweit die Beklagte in der mündlichen Verhandlung vom 14.11.2005 auf die Urteile des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 29.01.2004 - L 4 KR 1/01 und des Sozialgerichts München vom 17.11.2004 - S 19 KR 1087/03 verweist, überzeugt dies im Ergebnis nicht.
  • SG Augsburg, 14.11.2005 - S 10 KR 428/04

    Kosten für die leihweise Versorgung mit einer Schulterbewegungsschiene

    Auszug aus SG Augsburg, 14.11.2005 - S 10 KR 410/04
    - Dies korrespondiert mit den Ausführungen der Bevollmächtigten der Beklagten (AOK Hessen) in dem Parallelverfahren S 10 KR 428/04: Die Bevollmächtigte der (dortigen) Beklagten weist darauf hin, dass im Bereich der AOK Hessen eine Höchstpreis-Regelung besteht, nach welcher fremdkraftbetriebene Schulterbewegungsschienen mit 414, 00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt werden können.
  • BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R

    Stationäre Notfallbehandlung - nicht zugelassenes Krankenhaus - Sachleistung -

    Auszug aus SG Augsburg, 14.11.2005 - S 10 KR 410/04
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R grundlegend entschieden: Die stationäre Notfallbehandlung eines Versicherten in einem nicht zugelassenen Krankenhaus ist eine Sachleistung der Krankenversicherung.
  • BSG, 23.01.2003 - B 3 KR 7/02 R

    Krankenversicherung - Festbetrag - Bezug von Hilfsmittel (hier Hörgerät) auf

    Auszug aus SG Augsburg, 14.11.2005 - S 10 KR 410/04
    - Weiterhin hat das BSG mit Urteil vom 23.01.2003 - B 3 KR 7/02 R ausgeführt: Eine Krankenkasse darf einen Versicherten wegen der Versorgung mit einem Hilfsmittel, für das ein Festbetrag bestimmt ist (Hörgerät), nicht auf Leistungserbringer verweisen, mit denen Preisvereinbarungen oberhalb des Festbetrages bestehen, wenn ein anderer Leistungserbringer bereit ist, dieses Hilfsmittel in gleicher Qualität auf dem Versandweg zum Festbetrag zu liefern (sog. verkürzter Versorgungsweg).
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 26/94

    Drogensubstitution mit Remedacen, pflichtwidrige Verordnung von Arzneimitteln,

    Auszug aus SG Augsburg, 14.11.2005 - S 10 KR 410/04
    Zur Begründung führten die Bevollmächtigten der Klägerin mit Schriftsatz vom 25.01.2005 im Wesentlichen aus, dass der vorstehend angesprochene Rahmenvertrag mit der AOK Bayern entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) mit Urteil vom 27.01.1996 - 3 RK 26/94 auch bei einer "grenzüberschreitenden" Hilfsmittellieferung anzuwenden sei.
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